Denkmalgeschütze Gebäude überzeugen mit einem besonderen Charme, wohl auch deshalb liegt die Erhaltung dieser im Interesse der Allgemeinheit.
So sind beispielsweise Fachwerkkonstruktionen und Gebäude aus der Jahrhundertwende, welche im Gegensatz vollständig massiv gemauert wurden, sehr verbreitet. Aber auch Gebäude der Nachkriegsarchitektur können bereits baudenkmalgeschützt sein.
Revitalisierungsmaßnahmen and Denkmalgeschützen Gebäuden umfassen:
– statische Reparaturen (z.B. an den Holzbauteilen eines Fachwerks, Setzungsausgleiche, Fundamenterneuerungen, etc.),
– Feuchtigkeitsisolierung an Wänden und Bodenplatte, wie die Erneuerung der Dacheindeckung
– ästhetische Sanierungen (Böden, Decken und Wände)
– energetische Sanierungen an Dächern und Fenstern, wie auch
– gebäudetechnische Sanierungen wie Wasser-, Heizungs- und Elektroinstallation.
Bei Baudenkmälern gilt der Grundsatz, dass das Erscheinungsbild erhalten bleiben muss und dass das Bauwerk nicht beschädigt oder zerstört werden darf.
Bei jeder Sanierung benötigt man daher die Erlaubnis bzw. die Genehmigung der Denkmalschutzbehörde.